Das Jahr 2026 steht in Deutschland im Zeichen weitreichender gesetzlicher Anpassungen, die Steuer‑, Sozial‑ und Arbeitsrecht, aber auch Bürokratie‑ und Meldepflichten betreffen. Arbeitnehmer, Versicherte, Selbstständige und Unternehmen sollten die Neuerungen kennen, da sie sich direkt auf Nettolohn, Abgaben, Leistungs‑ und Meldeprozesse auswirken.
Viele Maßnahmen dienen dazu, steuerliche Belastungen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen, die Arbeitswelt zu modernisieren und sozial‑versicherungsrechtliche Grenzen an aktuelle Lohn‑ und Einkommensverhältnisse anzugleichen. Gleichzeitig schafft der Gesetzgeber neue Pflichten – etwa durch Verbraucherrecht, Digitalisierung oder steuerpolitische Anreize – die rechtzeitig berücksichtigt werden sollten.
2026 im Überblick
Das Jahr 2026 bringt eine Kombination aus sozial‑ und steuerpolitischer Anpassung, arbeits‑ und beschäftigungsrechtlichen Reformen, digitalen Pflichten sowie ökologischen und mobilitätsbezogenen Inhalten. Für Arbeitnehmer bedeutet dies oftmals mehr Netto, neue Arbeitsanreize im Alter und steuerliche Entlastungen bei Pendel‑ und Familienkosten. Arbeitgeber und Unternehmen sehen sich zugleich mit erweiterten Meldepflichten, Digitalisierungsvorgaben und administrativen Fristen konfrontiert.
Rechtzeitige Information und Vorbereitung helfen, Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen und vermeidbare Risiken zu umgehen.
- Steuerfreibeträge 2026
- Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer
- Elektronischer Steuerbescheid (Verschiebung)
- Gastronomie: Mehrwertsteuer nur noch 7 %
- Bonpflicht könnte abgeschafft werden
- E‑Auto: Steuerbefreiung, Kaufprämie und Zulassungsänderung
- Beitragsbemessungs‑ und Versicherungspflichtgrenzen
- Pauschalen für Ehrenamt und Übungsleiter
- Meldepflichten und Bürokratie‑Pflichten
- Ab 2026: Gasspeicherumlage wird abgeschafft
- Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen
- Zusatzbeiträge und Pflichtversicherung
- Kindergeld 2026
- Recht auf Ganztagsbetreuung
- Rentenerhöhung
- Aktivrente: Steuerfrei weiterarbeiten
- Änderung bei Hinterbliebenenrente
- Frühstartrente geplant
- Mindestlohn und Minijob‑Grenze 2026
- Mindestausbildungsvergütung
- Entgelttransparenzgesetz
- Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
- PV‑Anlagen: Vergütung sinkt weiter
- Subventionen für Agrardiesel kommen zurück
- Austauschpflicht alter Bleileitungen
- Verbraucherrechte: Widerrufsbutton
- Reform der Fahrausbildung
- Mai 2026: Ehrentag erstmals deutschlandweit
- Umtauschpflicht alte Führerscheine
- Schwerbehindertenanzeige
Kapitelübersicht
E‑Auto: Steuerbefreiung, Kaufprämie und Zulassungsänderung
Für Elektroautos wird die Kfz‑Steuerbefreiung verlängert: Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmalig zugelassen oder umgerüstet werden, bleiben bis zu zehn Jahre steuerbefreit (bis spätestens Ende 2035). Ab 2026 ist eine neue Kaufprämie geplant, die Haushalte mit einem Nettoeinkommen unter 80.000 Euro unterstützt – je nach Kinderanzahl sind bis zu 5.000 Euro Förderung möglich. Zudem tritt eine Nachweispflicht für den Gebrauchtwagenverkauf in Kraft: Fahrzeuge dürfen künftig nur noch mit gültiger Hauptuntersuchung (HU) oder Gutachten verkauft oder exportiert werden.
Beitragsbemessungs‑ und Versicherungspflichtgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026:
- Kranken‑/Pflegeversicherung (jährlich): 69.750 Euro
- Kranken‑/Pflegeversicherung (monatlich): 5.812,50 Euro
- Rentenversicherung (jährlich): 101.400 Euro
- Rentenversicherung (monatlich): 8.450 Euro
Einkommen bis zu diesen Grenzen ist beitragspflichtig. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
Meldepflichten und Bürokratie‑Pflichten
Arbeitgeber müssen 2026 weiterhin Melde‑ und Dokumentationspflichten erfüllen, etwa zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Arbeitgeber müssen bis zum 30. April 2026 ihren Mitarbeitenden eine Übersicht über die übermittelten Sozialversicherungsdaten aushändigen.
Zusatzbeiträge und Pflichtversicherung
Ab 2026 steigen die durchschnittlichen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Die Versicherungspflichtgrenze– also die Grenze, ab der ein Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig ist – liegt für 2026 bei 77.400 Euro Jahreseinkommen (entspricht 6.450 Euro monatlich). Wer diese Grenze dauerhaft überschreitet, kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Aktivrente: Steuerfrei weiterarbeiten
Ab 1. Januar 2026 können Versicherte, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Diese Maßnahme soll den Verbleib im Erwerbsleben attraktiver machen.
Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
Politisch ist vereinbart, das Bürgergeld zum 1. Juli 2026 in ein sogenanntes Grundsicherungsgeld umzuwandeln. Mit der Umbenennung gehen verschärfte Sanktionen und veränderte Vermögens‑ und Wohnregeln einher. Eine frühzeitige Planung insbesondere für Leistungsberechtigte und Arbeitgeber ist empfohlen.
Umtauschpflicht alte Führerscheine
Bis 19. Januar: Umtauschpflicht alte Führerscheine
Führerscheine aus den Jahren 1999–2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Parallel gelten stufenweise Fristen für alle vor 2013 ausgestellten EU‑Führerscheine; alte Papierführerscheine haben längere Fristen bis 2033.